Jahresurlaub – Was muss ich noch beachten?

Jahresurlaub – Was muss ich noch beachten?

6. März 2019 Allgemein FAQ Kurzfragen 0

Grundsätzlich gelten die Informationen aus „Hinweise für Auszubildende“, die schon in Papierform erhalten hast und die hier auch noch mal zu finden sind:

Urlaub und Freistellung

Und ausserdem:

  • Der Jahresurlaub muss zwei Wochen vor Antritt beantragt werden
  • Der Urlaub kann am Anfang des Jahres nur für das laufende Ausbildungsjahr beantragt werden, also bis Ende Sommerferien. Ab Juni ist die Modulplanung für den Rest des Jahres fertig. Ab da könnt Ihr weiter Urlaub bis 31.12. planen

Bsp: Du möchstest am 1.3. den Urlaub für Oktober planen. Das geht noch nicht. Erst ab Juni kannst du diesen Urlaub einreichen.