Neuregelung Prüfungszulassung IHK
Es gibt Neuigkeiten. Wenn du als Azubi in deiner gesamten Ausbildungszeit länger als 10 % ungeplant fehlst – z.B. durch Krankheit(en) – wirst du nicht automatisch für die Abschlußprüfung zugelassen.
In einigen Fällen kann durch durch den Prüfungsausschuss der IHK eine Ausnahmeregelung genehmigt werden, wenn du als Azubi nachweist, alle Ausbildungsinhalte erlernt zu haben. Dazu können deine Ausbildungsnachweise mit dem Rahmenlehrplan abgeglichen werden.
Ich werde nicht zugelassen. Was nun? – Deine Ausbildungszeit endet wie im Vertrag festgeschrieben. Eine theoretische und praktische Abschlußprüfung ist dann ein halbes Jahr später bei entsprechenden Voraussetzungen möglich. Allerdings musst du dich selbst bei der IHK anmelden und bei deinem Arbeitgeber eine Freistellung für die Prüfungen beantragen.